- Sozialverträglichkeit
- Sozialverträglichkeit,ein an sozialen Zielgrößen ausgerichteter Bewertungsmaßstab in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft für den Nutzen und/oder die Kosten eines Vorgangs (z. B. einer technischen Neuerung), einer Regelung (z. B. eines Gesetzes), eines Vorhabens (z. B. eines betrieblichen Sozialplans) oder eines Ergebnisses (z. B. das einer wirtschaftspolitischen Entscheidung). Die konkrete Bedeutung von Sozialverträglichkeit ist verschieden, je nachdem, was als »sozial« gilt. So werden als sozialverträglich mitunter jene Regelungen eingestuft, welche die Interessen jedes einzelnen Mitglied eines Kollektivs (z. B. der Belegschaft eines Betriebs) im gleichen Umfang wahrt (individualistisches Prinzip der Sozialverträglichkeit). Als sozialverträglich wird aber häufig auch eine Regelung eingestuft, welche die Interessen der Mehrheit der Kollektivmitglieder (nicht aber die Interessen einer Minderheit) oder den größtmöglichen Gesamtnutzen eines Kollektivs (nicht aber den jedes Einzelnen) wahrt (kollektivistisches Prinzip der Sozialverträglichkeit).
Universal-Lexikon. 2012.